AGB

Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1. Erfüllungsort

Erfüllungsort für sämtliche Lieferungen aus dem Vertrage ist der Sitz der Firma des Verkäufers. Ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen Käufer und Verkäufer ist das Amtsgericht bzw. Landgericht Delmenhorst/Oldenburg.

2. Lieferungen

Lieferung erfolgt gemäß der vertraglichen Vereinbarung. Jede Gefahr geht auf den Käufer über, wenn die Lieferung berechnet und an den Frachtführer übergeben ist. Erklärt der Käufer, die Ware abholen zu wollen, oder wird die Ware bei uns eingelagert, so geht die Gefahr der Lagerung vom Zeitpunkt des Rechnungsdatums auf den Käufer über.

3. Lieferungsverzug

Ist der Verkäufer mit der Lieferung im Verzug, so muss der Käufer eine Nachlieferungsfrist von vier Wochen bewilligen. Die Nachlieferungsfrist kann erst nach Ablauf der Vertragslieferfrist dem Verkäufer gestellt werden und wird von dem Tage ab gerechnet, an welchem die schriftliche Mitteilung des Käufers eingeht. – Bei Kontrakten mit der Klausel: „Lieferung auf Abruf bis…“ endet die Lieferverpflichtung des Verkäufers mit Ablauf des genannten Termins. Lieferverzug beginnt am letzten Tag des Abrufzeitraumes.

4. Leistung

Betriebsstörungen infolge höherer Gewalt und ähnliche Ereignisse, auf deren Eintritt und Dauer der Verkäufer keinen Einfluss hat, berechtigen diesen, die Lieferfrist um die Dauer der Behinderung, längstens um zwei Monate, zu verlängern. Nach Ablauf dieser Zeit hat jeder der Vertragspartner das Recht, vom Vertrage zurückzutreten. Dieser Vertrag versteht sich vorbehaltlich Selbstbelieferung.

5. Mängelrüge

Verkäufe erfolgen handelsüblich nach Besichtigungsmuster. Besondere Eigenschaften der Ware müssen vereinbart werden. Die Prüfung der Eignung der Ware für den vorgesehenen Verwendungszweck obliegt dem Käufer. Beanstandungen sind unverzüglich vorzunehmen und werden nur zur Prüfung angenommen, wenn sie innerhalb von 10 Tagen nach Empfang der Ware und in jedem Falle vor der Be- und Verarbeitung schriftlich angezeigt werden. Widrigenfalls geht der Käufer seiner Mängelrechte verlustig. Beanstandete Ware darf nur nach Rücksprache mit dem Verkäufer zurückgesandt werden. Im Falle berechtigter Beanstandungen kann die Ware ohne Anspruch auf Ersatzlieferung zurückgegeben werden. Schadenersatz kann nicht verlangt werden. Im Übrigen gelten für diesen Kontrakt die BISFA-Bestimmungen des „International Bureau for the Standardisation of Man-made Fibres“ in der jeweils gültigen Fassung.

6. Zahlungsbedingungen

Zahlungen haben gemäß den vertraglichen Vereinbarungen zu erfolgen. Bei Annahme von Wechseln oder Schecks gilt die Zahlung erst mit deren Einlösung als bewirkt. Bei Überschreiten der auf den Rechnungen genannten Zahlungsfristen werden jeweils 5 % p. a. über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank fällig.

7. Eigentumsvorbehalt

Bis zur Bezahlung des vollständigen Kaufpreises sowie aller ausstehenden Forderungen aus Kontokorrent und Einlösung aller hergegebenen Schecks oder Wechsel behält sich der Verkäufer das Eigentum an der gelieferten Ware vor. Eine Be- oder Verarbeitung nicht vollständig bezahlter Ware gilt als im Auftrag des Verkäufers vorgenommen, jedoch ohne Kosten für diesen, mit der Folge, dass er Eigentümer der auf diese Weise hergestellten Halbund Fertig-Fabrikate wird. Soweit eine Verbindung oder Vermischung mit fremder Ware erfolgt, wird der Verkäufer im Verhältnis des von ihm gelieferten Warenanteils Miteigentümer. Der Käufer verwahrt die aus von dem Verkäufer gelieferten Waren ganz oder teilweise hergestellten Halb- oder Fertig- Fabrikate für diesen. Der Käufer darf nicht vollständig bezahlte Ware sowie die hieraus hergestellten Halb- und Fertig-Fabrikate im ordnungsgemäßen Geschäftsgange verkaufen. Im Falle eines Verkaufes tritt an die Stelle der Ware der Erlös. Ferner tritt der Käufer die anlässlich eines Verkaufes der Ware oder der hieraus hergestellten Halb- und Fertig-Fabrikate entstehenden Kaufpreisforderungen an den Verkäufer ab, und zwar bei einer Verbindung oder Vermischung mit fremder Ware im Verhältnis zu dem in der verkauften Ware enthaltenen Warenanteil des Verkäufers. Auf Verlangen des Verkäufers sind ihm die Namen der Kaufpreisschuldner bekanntzugeben und die gemäß dieser Bestimmung zedierten Forderungen ziffernmäßig zu bezeichnen sowie die Zession an die betreffenden Abnehmer anzuzeigen. Sofern Käufer Zahlung mittels Scheck/Finanzierungswechsel wünscht und hierzu unser Einverständnis erhalten hat, erlischt der Eigentumsvorbehalt für die gelieferte Ware erst nach Einlösung des Finanzierungswechsels. Der Eigentumsvorbehalt bleibt an allen gelieferten Waren solange bestehen, bis alle im Zeitpunkt der Geltendmachung des Eigentumsrechts bestehenden Ansprüche aus allen laufenden Verträgen befriedigt sind.

8. Recht auf Rücktritt

Voraussetzung für unsere Lieferungspflicht ist die unbedingte Kreditwürdigkeit des Käufers. Wenn nach Vertragsabschluss Auskünfte eingehen, welche die Gewährung eines Kredits nicht als völlig unbedenklich erscheinen lassen oder sich Tatsachen ergeben, die Zweifel in dieser Hinsicht zulassen, sind wir berechtigt, Vorauszahlung oder Sicherheiten zu verlangen oder vom Vertrag zurückzutreten.

Alle Erklärungen auf Grund vorstehender Bestimmungen können per Fax/E-Mail avisiert werden, sind jedoch mit Einschreibebrief und direkt gegenüber dem Verkäufer zu bestätigen.

Durch widerspruchslose Annahme der Auftragsbestätigung erklärt sich der Käufer mit deren Inhalt einverstanden.

9. Datenschutz

Wir nehmen den Schutz persönlicher Daten sehr ernst. Wir behandeln die personenbezogenen Daten unserer GeschäftspartnerInnen vertraulich und entsprechend der gesetzlichen Datenschutzvorschriften. Zu den persönlichen Daten, die sich auf eine natürliche Person beziehen können, gehören beispielsweise Ihr Name, der Name Ihres Unternehmens, die Postanschrift Ihres Unternehmens, Ihre geschäftlichen Telefon-, Mobilfunk- und Faxnummern sowie Ihre geschäftlichen E-Mail-Adresse.

Auskunft, Berechtigung, Löschung und Sperrung:
Sie sind gemäß Art. 15 DSGVO jederzeit berechtigt gegenüber der Cetex-Rheinfaser GmbH um umfangreiche Auskunftserteilung zu den jeweils gespeicherten personenbezogenen Daten zu ersuchen.
Gemäß Art. 17 DSGVO sind Sie jederzeit gegenüber der Cetex-Rheinfaser GmbH berechtigt, Löschung und Sperrung einzelner personenbezogener Daten zu verlangen.